ABGESAGT: Unternehmertreff (Netzwerken in Rhön-Grabfeld) (Abgesagt) am 19.11.2021

Fränkischer Hof Bad Neustadt an der Saale
(Google Maps)
18:00
Anmeldeschluss: 18.11.2021

Auf Grund der Corna Pandemie

müssen wir die Veranstalltung leider Absagen!

 

Neuer Termin wird bekannt gegeben!

die WJ Rhön Grabfeld  

 

 

Liebe Mitglieder*innen und Gast-Unternehmer*innen,

 

leider waren diesem Jahr nicht viele LIVE Veranstaltungen mit den WJ Rhön-Grabfeld möglich.

Aus diesem Grunde möchten wir recht herzlich zum gemeinsamen Netzwerken einladen.

 

Ziel ist es, das Jahr Revue passieren zu lassen und sich gemeinsam auszutauschen.

Sehr gerne möchten wir mit Unternehmern der Region und mit anderen Netzwerken in Kontakt treten.

Leitet die Veranstaltung daher sehr gerne weiter.

Wunsch wäre es, mögliche gemeinsame Events in der Region für 2022 zu besprechen und sich über mögliche Betriebsführungen in euren Betrieben austauschen.

Weiterhin steht in 2022 die DEKO in Bad Neustadt an. 

Die DEKO ist die Delegiertenkonferenz der Wirtschaftsunionen Bayern.

Wir erwarten 300 Bayerische Unternehmer in der ersten Oktoberwoche in Bad Neustadt.

Dieses Event möchten wir gerne vorstellen.

 

Dazu wird es im Fränkischen Hof (Bad Neustadt) ein Gansessen geben.

Die Plätze sind auf 60 limitiert.

Gänse kosten 26,50€ (Selbstzahler)/ Für Mitglieder klären wir noch die Bezuschussung über die IHK

Getränke sind auch auf Selbstzahler Basis.

 

Gerne könnt ihr auch eine Begleitung mitbringen.

 

 

Hinweis:

Wir weisen darauf hin, dass bei Veranstaltungen der WJ Rhön-Grabfeld durch unsere Mitglieder oder beauftragte Dienstleister Film-, Ton- und Bildaufnahmen gemacht werden können, die wir medial verwerten. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis zu Film-, Ton und Bildaufnahmen sowie zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung oder die Bewerbung des Angebotes der WJ Rhön-Grabfeld und auf unseren Webseiten, einschließlich der sozialen Medien. Werden Dritte für die Veranstaltung angemeldet, ist der Anmeldende verpflichtet, die durch ihn angemeldeten Teilnehmer auf diese Regelung hinzuweisen.

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